Maschinen- und Anlagensicherheit
Für neue Maschinen und Anlagen sind verschiedene europäische Richtlinien an zu wenden, die gesetzlichen Verpflichtungen definieren.
Für neue Maschinen ist die Maschinerichtlinie an zu wenden. Für gebrauchten Maschinen (vor 1995) ist die Arbeitsstättenverordnung an zu wenden.
Werden gebrauchten Maschinen geändert, wird es abhängig von der Änderung komplex und ist eine Beurteilung auf CE-Kennzeichnungspflicht erforderlich.
Wir beraten in dieses breite Fachgebiet Kunden, auch außerhalb den Niederländischen Grenzen und tragen dazu bei die relevante Unterlagen für das Technische Dossier zu erstellen.
Wir führen gegebenenfalls eine kontra Kontrolle durch mit Prüfung auf Übereinstimmung mit der CE-Kennzeichnung des Produktes.
Die Kernbestandteile einer CE-Kennzeichnung:
Beratung
Klare und pragmatische Beratung die weiter hilft mit Lösungen als Hauptziel.
Risikobeurteilung
Eine klare und übersichtliche schriftliche Analyse von potentielle Risiken und relevante Maßnahmen zur Reduzierung.
Technischen Dossier
Ein gut gefülltes Dossier das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und ein guter Schutz gegen Produkthaftung bietet.
Gebrauchsanweisung
Ein Dokument inhaltlich aufs Produkt abgestimmt und konzentriert auf die Zielgruppe, dazu versehen mit ein guter Schutz für Produkthaftung.